Führerschein Klasse A

Motorrad Führerschein (Klasse A1)

125er Klasse mit max 11kW

Ausbildungsbeginn: Ab 15 1/2 Jahre, die praktische Prüfung darf mit dem vollendeten 16. Lebensjahr abgelegt werden.

  • Theorieausbildung: 20 Lektionen Grundwissen für alle Klassen (entfällt wenn mit L17 kombiniert wird) und 6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A
  • Fahrausbildung: 14 Lektionen, bei der Klasse A1 ergänzt um den Inhalt „Erlangung von Risikokompetenz“

Damit Fahrschüler die Ausbildung der Klasse A1 optimal mit der L17-Ausbildung kombinieren können, darf die L17-Ausbildung in Theorie und Praxis schon ab 15 1/2 Jahren begonnen werden.

Die Probezeit nach bestandener praktischer Prüfung A1 dauert 3 Jahre, jedenfalls bis zum 21sten Geburtstag

Klasse B Code 111

Sie müssen: 5 Jahre den B-Führerschein besitzen,

  • die Probezeit muss abgelaufen sein und
  • Sie müssen 6 praktische Stunden in unserer Fahrschule absolvieren
  • es sind keine Prüfungen abzulgegen

Dann geht es mit dem Fahrspaß los!

Informieren Sie sich, es ist günstiger als Sie glauben!

Motorrad Führerschein (Klasse A2)

max. 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW/kg Eigengewicht, ungedrosselte Version mit max. doppelter Leistung

Ausbildungsbeginn: ab 17 1/2 Jahre, die praktische Prüfung darf mit dem vollendeten 18. Lebensjahr abgelegt werden.

  • Theorieausbildung: 20 Lektionen Grundwissen für alle Klassen (entfällt wenn das Grundwissen bereits erlangt wurde oder mit der Klasse B kombiniert wird) sowie 6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A
  • Fahrausbildung: 14 Lektionen praktische Ausbildung

die Probezeit nach bestandener praktischer Prüfung beträgt 3 Jahre

Motorrad Führerschein (Klasse A)

Motorräder ohne Einschränkung

Ausbildungsbeginn: ab 23 1/2 Jahre , die praktische Prüfung darf mit dem vollendeten 24. Lebensjahr abgelegt werden.

  • Theorieausbildung: 6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A (sofern Grundwissen vorhanden)
  • Fahrausbildung: 14 Lektionen praktische Ausbildung (16 Lektionen wenn Sie 39 Jahre alt sind)

Wie komme ich in die nächst höhere Klasse? Nach jeweils 2 Jahren können Sie, durch entweder 7 praktische Fahrstunden oder durch Ablegen einer praktischen Prüfung, auf die nächst höhere Klasse umsteigen.

Muss ich eine Mehrphasenausbildung machen? 4 bis 14 Monate nach Ihrer praktischen Prüfung müssen Sie ein Fahrsicherheitstraining inklusive verkehrspsychologischem Gespräch absolvieren. Spätestens 2 Monate nach dem Fahrsicherheitstraining ist eine Perfektionsfahrt im Ausmaß von 2 praktischen Einheiten zu absolvieren.

Besteht eine Probezeit? Die Probezeit dauert 3 Jahre

Was ist das Grundwissen? = Basiswissen und umfasst die theoretischen Grundlagen (z.b. Verkehrszeichen , Kreuzungen, Fahrordnung) und ist Vorraussetzung für alle weiteren Klassen. Wichtig! – man muss das Grundwissen nur einmal absolvieren, das bedeutet, ist man schon im Besitz eines Führerscheins zb. Klasse B oder Klasse F muss das Grundwissen nicht absolviert werden, sondern nur das theoretische klassenspezifische Modul.

Preisanfrage

Bitte addieren Sie 6 und 7.